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Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Friedrich Ebner GmbH.

1. Allgemeines

1.1 Die EBNER GmbH. nimmt Aufträge entgegen, verkauft und liefert ausschließlich auf Grund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, welche die EBNER GmbH. oder ein von ihr namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen eines Auftrags durchführt.

1.2 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von der EBNER GmbH. schriftlich bestätigt worden sind.

1.3 Etwaige „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft, sowie die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Angebote/Preise

2.1 Die Angebote der EBNER GmbH., ob nun schriftlich, mündlich oder telefonisch, sind, wenn dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, gültig ab Lager.

2.2 Die EBNER GmbH. behält sich ausdrücklich den Zwischenverkauf vor.

2.3 Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn die EBNER GmbH. innerhalb der Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung sendet oder die bestellten Vertragsgegenstände liefert.

2.4 Die genannten Preise gelten exklusive Transport-, Versicherungs- und Aufstellungskosten und enthalten keine Umsatzsteuer. Die genannten Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

2.5 Die Berechnung der Preise erfolgt in EURO und sind die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend.

2.6 Waren, welche die EBNER GmbH. nicht ständig auf Lager führt, werden in vollen Verpackungseinheiten geliefert und verrechnet.

3. Lieferung

3.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers ab Werk.

3.2 Teillieferungen sind möglich.

3.3 Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und bei der EBNER GmbH. schriftlich, spätestens jedoch binnen acht Tagen vorzubringen.

3.4 Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, welche aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers und gelten als Ablieferung, sobald diese Aufbewahrungsmaßnahmen beginnen.

3.5 Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung seitens der EBNER GmbH., insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt.

3.6 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre der EBNER GmbH. oder deren Unterlieferanten entheben die EBNER GmbH. von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.

3.7 Wird eine von der EBNER GmbH. als verbindlich vereinbarte Lieferfrist überschritten, kann der Auftraggeber unter Setzung einer schriftlichen Nachfrist von acht Wochen vom Vertrag zurücktreten.

3.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Verständigung durch die EBNER GmbH. die bei der EBNER GmbH. gelagerte Ware unverzüglich abzuholen.

3.9 Für die Lieferung ist die mögliche und erlaubte Zufahrt von schweren LKWs vorausgesetzt. Die Entladung der Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers durch ihn selbst oder durch ihn beauftragte Dritte.

3.10 Ist das Abladen durch die EBNER GmbH. vereinbart, bedeutet dies das Abstellen der Ware bzw. des Vertragsgegenstandes direkt neben dem LKW. Der Auftraggeber hat für eine geeignete Abstellfläche zu sorgen.

3.11 Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten als höhere Gewalt und befreien die EBNER GmbH. für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl der EBNER GmbH. auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche auf Grund des Rücktritts durch die EBNER GmbH. entstehen.

3.12 Der EBNER GmbH. steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Salzburg.

4. Toleranzen

4.1 Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Abweichungen von Prospektangaben, Preislisten, Katalogen, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen, Gewichten und Qualitäten bleiben vorbehalten.

4.2 Sofern Abweichungen nicht ohnedies dem Kunden zumutbar sind, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, kann die EBNER GmbH. von der bestellten Leistung nur dann abweichen, wenn dies mit dem Auftraggeber im Einzelnen ausgehandelt wurde.

5. Kostenvoranschlag

5.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt. Es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.

5.2 Alle Angebote sind freibleibend. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen, werden dem Auftraggeber verrechnet.

6. Mahn-und Inkassospesen

6.1 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, der EBNER GmbH. sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa

Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren, sofern diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren.

6.2 Sofern die EBNER GmbH. das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,00 zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen.

6.3 Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten der EBNER GmbH. anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

7. Gewährleistung, Garantie und Haftung

7.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftrag- geber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für die EBNER GmbH., verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und dem mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Die EBNER GmbH. verpflichtet sich, die Verbesserung und den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen.

7.2 Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für die EBNER GmbH. mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn die EBNER GmbH. die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfe für die EBNER GmbH. mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihr aus triftigen Gründen unzumutbar sind.

7.3 Es wird unter einvernehmlichem Ausschluss des § 933 ABGB vereinbart, dass der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss. Eine Haftung für Montage- oder Verlegefehler ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7.4 Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie erklärt die EBNER GmbH., dass durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers nicht eingeschränkt wird.

7.5 Den Auftraggeber trifft unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, sich ausdrücklich bedungene Eigenschaften des bestellten Vertragsgegenstandes bestätigen zu lassen. Als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften gelten die von den Herstellern angegebenen Produkteigenschaften, sowie jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckgewidmeter Anwendung an das Produkt gestellt werden können, sowie die einschlägigen Normen.

7.6 Den Auftraggeber trifft unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, bei der Auslieferung der Ware durch die EBNER GmbH. deren Übereinstimmung mit der Bestellung sofort optisch, als auch nach Maßgabe angegebener Produktbezeichnungen und Chargenziffern zu kontrollieren.

7.7 Sonstige Schadenersatzansprüche des Aufraggebers welcher Art auch immer werden ausdrücklich ausgeschlossen.

7.8 Technische Auskünfte der EBNER GmbH. sind ohne Gewähr und bedürfen, soweit sie über die Angaben des Herstellers hinausgehen, der schriftlichen Bestätigung durch die EBNER GmbH., wobei Grund- lage hierfür die der EBNER GmbH. gegebene Problemdarstellungen sind, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit die EBNER GmbH. bei sonstigen Haftungsausschluss ausgeht.

8. Zahlung

8.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung. Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

8.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die EBNER GmbH. berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

8.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzubehalten.

8.4 Bei der EBNER GmbH. einlangende Zahlungen des Auftraggebers tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.

8.5 Bei Zahlungsverzug werden von der EBNER GmbH. Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist die EBNER GmbH. berechtigt, Terminsverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.

8.6 Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, dass auch nur eine offene Rechnung durch die EBNER GmbH. eingeklagt werden muss, wird vereinbart, dass hinsichtlich sämtlicher offenen Rechnungen der EBNER GmbH. gegenüber dem Auftraggeber Fälligkeit eintritt und etwaige Skonti oder Rabatte bzw. Nachlässe hinfällig sind.

8.7 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen der EBNER GmbH., sowie bei begründeter Sorge der Zahlungsunfähigkeit des Käufers (also bereits bei einer Zahlungsstockung) ist die EBNER GmbH. berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

9. Eigentumsrecht

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller Forderungen (einschließlich Zinsen und Kosten) im Eigentum der EBNER GmbH. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch den Auftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.

9.2 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist die EBNER GmbH. jederzeit berechtigt, ihr Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber ausdrücklich verpflichtet.

9.3 Sollte die noch im Eigentum der EBNER GmbH. gelieferte Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, die EBNER GmbH. innerhalb von drei Tagen zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt der EBNER GmbH. stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und die EBNER GmbH zu verständigen.

9.4 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch die EBNER GmbH. stellt keinen Vertragsrücktritt dar.

9.5 Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn sie abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und verrechnet werden, gelten als einheitlicher Auftrag.

9.6 Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers (es genügt bereits Zahlungsstockung) ist die EBNER GmbH. berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei allen Warenrücknahmen hat der Auftraggeber die der EBNER GmbH. entstehenden diesbezüglichen Kosten für Transport und Manipulation zu ersetzen.

10. Forderungsabtretungen

10.1 Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber der EBNER GmbH. schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Vearbeitung der Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen zahlungshalber ab. Diese Zession ist in den Ge-schäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.

10.2 Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen der EBNER GmbH. gegenüber im Verzug, so sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse abzusondern und hat bzw. hält der Auftraggeber diese nur im Namen der EBNER GmbH. inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des jeweils geltenden Versicherungsgesetzes bereits jetzt an die EBNER GmbH. abgetreten.

10.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, etwaige Gegenforderungen gegen die EBNER GmbH aufzurechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind seitens der EBNER GmbH. schriftlich anerkannt worden.

11. Produkthaftung

11.1 Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der EBNER GmbH. verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.

11.2 Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher nach dem KSchG ist, wird die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler nach Maßgabe des § 8 Produkthaftungsgesetzes ausgeschlossen und zwar auch für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmen. Für diesen Fall verpflichtet sich der Auftraggeber diesen Haftungsausschluss auf seine Abnehmer zu überbinden. Beim Verkauf importierter Ware verpflichtet sich die EBNER GmbH. über schriftliches Verlangen dem Auftraggeber den Vormann binnen 14 Tagen bekannt zu geben.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Für eventuelle Streitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Geschäftssitz der EBNER GmbH. ausdrücklich vereinbart.

12.2 Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

13. Datenschutz und Adressenänderung

13.1 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von der EBNER GmbH. automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.

13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der EBNER GmbH. Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur in- soweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

14.2 Sind oder werden einzelnen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

14.3 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre der EBNER GmbH. entbinden diese von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt.

14.4 Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich, die abgeschlossenen Verkaufs- und Lieferbedingungen, aus welchem Grund auch immer anzufechten.

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